Letzte Aktualisierung: 8. Juli 2025

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Loott Vaultt GmbH (nachfolgend "Auftragnehmer") und ihren Auftraggebern (nachfolgend "Auftraggeber") über die Erbringung von Renovierungs- und Handwerksleistungen.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss

Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Arbeiten zustande. Kostenvoranschläge sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.

§ 3 Leistungsumfang

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung und den zugehörigen Anlagen (Pläne, Beschreibungen, etc.). Zusätzliche Leistungen, die vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang abweichen, werden gesondert berechnet.

Der Auftragnehmer erbringt folgende Leistungen:

§ 4 Termine und Fristen

Vereinbarte Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt wurden. Die Einhaltung von Terminen und Fristen setzt voraus, dass der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten rechtzeitig erfüllt.

Verzögerungen durch höhere Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, behördliche Maßnahmen oder andere unvorhersehbare Umstände berechtigen zur angemessenen Verlängerung der Fristen.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat folgende Mitwirkungspflichten:

§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Materialpreissteigerungen von mehr als 5% berechtigen zur entsprechenden Preisanpassung.

Zahlungen sind wie folgt zu leisten:

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Materialien zurückzunehmen.

§ 8 Abnahme

Die Abnahme der Leistungen hat unverzüglich nach Fertigstellung zu erfolgen. Bleibt der Auftraggeber trotz Aufforderung mit der Abnahme in Verzug, gilt die Leistung nach Ablauf einer Frist von zwei Wochen als abgenommen.

Geringfügige Mängel, die die Gebrauchstauglichkeit nicht beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

§ 9 Gewährleistung

Der Auftragnehmer gewährleistet die mangelfreie Ausführung der Arbeiten nach den anerkannten Regeln der Technik. Die Gewährleistungsfrist beträgt:

Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Mängel zunächst durch Nachbesserung zu beheben. Erst nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist zur Nachbesserung kann der Auftraggeber andere Rechte geltend machen.

§ 10 Haftung

Die Haftung des Auftragnehmers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien entstanden wäre.

§ 11 Versicherung

Der Auftragnehmer verfügt über eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung. Der Nachweis der Versicherung kann auf Verlangen vorgelegt werden.

§ 12 Sicherheit am Arbeitsplatz

Der Auftraggeber hat für einen sicheren Arbeitsplatz zu sorgen und den Auftragnehmer über besondere Gefahren zu informieren. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Sicherheitsmängeln die Arbeiten bis zur Beseitigung der Mängel einzustellen.

§ 13 Umweltschutz

Bei der Ausführung der Arbeiten werden die geltenden Umweltschutzbestimmungen beachtet. Anfallende Abfälle werden ordnungsgemäß entsorgt. Die Kosten für die Entsorgung von Bauschutt und anderen Abfällen trägt der Auftraggeber, soweit nicht anders vereinbart.

§ 14 Aufrechnung und Zurückbehaltung

Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zulässig.

§ 15 Teilunwirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

§ 16 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Berlin. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

§ 17 Datenschutz

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Auftragsabwicklung die geltenden Datenschutzbestimmungen zu beachten. Personenbezogene Daten werden nur zur Vertragsabwicklung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

§ 18 Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Auf die Schriftform kann nur schriftlich verzichtet werden.

Diese AGB treten am 8. Juli 2025 in Kraft.

Kontakt für Fragen zu den AGB

Loott Vaultt GmbH
Musterstraße 123
10115 Berlin
Deutschland

Telefon: +49 30 123456789
E-Mail: [email protected]